Rechtsgrundlagen

Gegenstand des Tourenangebots ist die Organisation sowie die fach- und ortskundige Begleitung
auf den Angebotenen Nordic Walkingstrecken.

Die Personenbeförderung ist ausdrücklich nicht Teil der gewerblichen Tourenorganisation. Die An- und Abreise ist ausdrücklich nicht Teil des gewerblichen Angebots und unterliegt keiner Gewinnerzielungsabsicht. Wenn für die jeweilige Tour das Angebot einer Fahrgemeinschaft besteht, so handelt es sich dabei um eine Fahrgemeinschaft, in der nur die tatsächlich entstehenden Fahrtkosten auf die Beteiligten umgelegt werden.

Bei dem Angebot der Nordic Walking Tagestouren handelt es somit ausdrücklich um kein Personenbeförderungsgewerbe!

Partner der BSG