Erstattungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen:
Grundsätzlich müssen alle Kursangebote gemäß § 20 Abs. 5 Sozialgesetzbuch zertifiziert sein, damit ein Erstattungsanspruch gegenüber den Ersatzkassen besteht.
Im Rahmen meiner Kursangebote sind nur die entsprechend ausgewiesenen Präventionskurse von den Kassen offiziell anerkannt. Aber: Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass sich Hartnäckigkeit gegenüber den Krankenkassen im wahrsten Sinne des Wortes auszahlt. Viele Kassen beteiligen sich ebenfalls an den Grund-, Vertiefungs- und Fortgeschrittenenkurse, obwohl hier kein offizieller Anspruch besteht.
In der Vergangenheit waren dies folgende Kassen:
Barmer Ersatzkasse (Essen & Mülheim) Techniker (Essen) BKK SEL BKK Mobil Oil
BKK TUI BKK Bergisch Land BKK Aktiv BKK Gesundheit
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