Krankenkassen

Erstattungsmöglichkeiten durch die Krankenkassen:

Grundsätzlich müssen alle Kursangebote gemäß § 20 Abs. 5 Sozialgesetzbuch zertifiziert sein, damit ein Erstattungsanspruch gegenüber den Ersatzkassen besteht.

Im Rahmen meiner Kursangebote sind nur die entsprechend ausgewiesenen Präventionskurse von den Kassen offiziell anerkannt.
Aber: Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass sich Hartnäckigkeit gegenüber den Krankenkassen im wahrsten Sinne des Wortes auszahlt. Viele Kassen beteiligen sich ebenfalls an den Grund-, Vertiefungs- und Fortgeschrittenenkurse, obwohl hier kein offizieller Anspruch besteht.

In der Vergangenheit waren dies folgende Kassen:

Barmer Ersatzkasse (Essen & Mülheim)       Techniker (Essen)            BKK SEL       BKK Mobil Oil

BKK TUI           BKK Bergisch Land           BKK Aktiv               BKK Gesundheit

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